Zulässigkeit der Berechnung pauschaler Mahngebühren, pauschaler Rücklastschriftkosten und pauschaler Kosten aufgrund der Sperrung einer SIM-Karte
Inkassokosten in Höhe einer 1,0-Gebühr zulässig
Eine Container- oder Umschlagsignatur ist im elektronischen Rechtsverkehr möglich
Klägerin hat Anspruch auf Zahlung der Inkassokosten in Höhe einer 1,3-Gebühr
Überblick zu den inkasso- und auskunfteirelevanten Datenverarbeitungen und Anforderungen der DSGVO für Inkassodienstleister und Auskunfteien
Aspekt aus Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Zahlungsverzug
Inkassokosten in Höhe einer 1,3-Gebühr erstattungsfähig
Der Beklagte wird verurteilt, Inkassokosten in Höhe einer 1,3-Gebühr zu bezahlen.
Beklagter muss vorgerichtliche Mahn- und Inkassokosten in Höhe einer 0,65-Gebühr bezahlen.
Der Beklagte wird verurteilt Inkassokosten in Höhe einer 1,0-Gebühr zu zahlen. Anspruch aber nur teilweise bestätigt.