Branchennews

Medienarbeit zum Auftakt der Verbraucherschutzministerkonferenz

Wir haben uns am 28. Juni 2023 öffentlich zu Forderungen nach einer Ausweitung der Informationspflichten bei Inkassoverfahren zu Wort gemeldet.

Zum einen mit einer Pressemitteilung:

https://www.presseportal.de/pm/36376/5545278

Zum anderen in einem Interview mit dem MDR (Radio). BDIU-Geschäftsführer Dennis Stratmann wird hier ausführlich zitiert:

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/inkasso-verfahren-kritik-verbraucherschutz-mahngebuehren-100.html#Inkasso-Unternehmen

Hintergrund ist die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) der Länder. Sie tagt vom 28. bis 30. Juni 2023 in Konstanz. Wie wir erfahren haben, lautet ein Punkt auf der Tagesordnung: „Verbraucherinformationen im Inkassosektor stärken“. Anlass dafür ist offenbar ein entsprechender Vorstoß von Hamburgs Justiz- und Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina, den sie zwei Woche zuvor medial platziert hatte.

Unmittelbar vor der VSMK preschte dann auch noch der vzbv vor. Laut deren Pressemitteilung möchte Vorständin Ramona Pop „die Macht der Inkassodienstleister begrenzen“. Wegen „struktureller Machtunterschiede“ zwischen Verbrauchern und Inkassounternehmen. Die Nichteinhaltung der Darlegungs- und Informationspflichten solle „rechtliche Folgen“ haben, fordert sie:

https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/inflation-und-preiskrise-verbraucherinnen-brauchen-mehr-schutz-bei-inkasso-und

In unserer Kommunikation dazu konzentrieren wir uns auf zwei Aspekte:

  • Wir wollen das schiefe Bild vom David gegen Goliath abräumen, das durch die Formulierung der „strukturellen Machtunterschiede“ getriggert wird. Stattdessen konzentrieren wir uns darauf, dass IKU und Schuldner sich auf Augenhöhe begegnen. Dabei betonen wir die Begriffe Transparenz und Information (auch in Zusammenhang mit dem Code of Conduct).
  • Wir wechseln die Perspektive und nehmen die Sicht des Verbrauchers ein: Wie viele Informationen braucht ein Verbraucher, um ein Inkassoschreiben zu verstehen? Darauf basierend stellen wir eine eigene Forderung nach einer Vereinfachung der Informationspflichten auf. Grund dafür ist aber nicht ein Interesse der IKU, sondern die Verbrauchersicht, nach der ein Zuviel an Informationen auf Kosten der Verständlichkeit gehen würde.