BDIU

Inkassounternehmen begrüßen Verzicht auf Fiskusvorrechte bei Insolvenzen

Berlin, 3. November 2010 – Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, begrüßt, dass die Bundesregierung in ihrem Sparpaket jetzt auf eine Bevorzugung der Finanzämter bei Insolvenzen verzichtet hat. „Das ist eine richtige Ent­scheidung, die sanierungsfähigen Unternehmen und deren Mitarbeitern eine wirtschaftliche Perspektive ermög­licht", so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz.

Ursprünglich hatte die Regierung geplant, Finanzämtern Auf­rechnungsmöglichkeiten bei Insolvenz­verfahren zu gewähren (§ 96 InsO). Sie hätten dann zum Beispiel Umsatz­steuer­rückzahlungen mit offenen Forderungen verrechnen können. Der BDIU hatte diese Vorschläge kritisiert. Das Haus­halts­begleit­gesetz 2011 ist vergangene Woche nun ohne eine entsprechende Regelung vom Bundestag verabschiedet worden. „Wir freuen uns, dass eine Gleichbehandlung von Gläubigern bei Insolvenzen gewährleistet bleibt", so Spitz weiter.

In diesem Jahr erwartet der BDIU rund 34.000 Unternehmens­insolvenzen, darunter zahlreiche Kleinunternehmen. Ins­besondere ihnen hätten laut BDIU Aufrechnungs­­möglich­keiten des Fiskus eine Sanierung erschweren können.

Sparpaket der Bundesregierung belastet Gläubiger massiv – Bundesverband Inkasso befürchtet mehr Insolvenzen

Berlin, 28. Juni 2010 – Die im Sparpaket der Bundesregierung geplante Wiedereinführung des sogenannten Fiskusprivilegs im Insolvenzverfahren könnte zu einem weiteren Anstieg der Unternehmensinsolvenzen führen. Darauf weist jetzt der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, hin. „Viele kleine und mittlere Unternehmen müssten mit erheblichen Forderungsverlusten rechnen“, warnt BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. [mehr]