Inkasso für die öffentliche Hand – Vorteile für Kommunalverwaltungen
In den letzten Wochen verging kein Tag, an dem nicht in den Medien von der katastrophalen Finanzsituation der Kommunen zu hören oder zu lesen war. Selbst im Deutschen Bundestag war von einem „Rettungsschirm für die Kommunen“ die Rede. In der Tat, die Haushalte der Kommunen sind – nicht nur in Folge der Finanzkrise – auf das Äußerste angespannt. Ihre Grundaufgaben können teilweise nicht mehr erfüllt werden.
Ein Beitrag von BDIU-Präsidiumsmitglied Antje Lützenberger in „der gemeinderat“ 5/2010.
Andererseits fördert die bei den Kommunen mehr und mehr eingeführte Doppik einen interessanten Aspekt zu Tage: Es bestehen hohe Außenstände, die bislang nicht konsequent beigetrieben wurden. Hier liegt ein enormes Potenzial, das es gilt, den öffentlichen Haushalten wieder zuzuführen. Der Ehrliche ist wieder einmal der Dumme. Er nämlich zahlt seine Steuern und Gebühren. Andere, die sich dieser Pflicht entziehen, belasten die Allgemeinheit und schädigen so das Gemeinwohl.
Den Kommunen ist in dieser Situation wahrscheinlich nicht einmal ein Vorwurf zu machen. Sie sind oftmals verunsichert, in welchem Umfang sie sich externer Hilfe bedienen können. Geschürt wird diese Verunsicherung nicht nur durch einen übersteigerten Datenschutz. Dieser ist sicherlich ein hohes Gut, doch darf er nicht dazu führen, dass weite Teile der kommunalen Gemeinschaft handlungsunfähig werden. Dagegen haben verschiedene Pilotprojekte in ganz Deutschland bewiesen, dass sich die Einschaltung externer Dienstleister für das Forderungsmanagement der Kommunen bewährt. Vielerorts bestehen schon lange Kooperationen, und nach Berichten aus den Kommunen hat sich die Zahlungsmoral der Bürger gebessert.
1. Rechtliche Zulässigkeit
Nach der geltenden Rechtslage ist es Kommunen erlaubt, beim Forderungsmanagement in Teilbereichen auf eine externe Unterstützung zurückzugreifen. Dies ist insbesondere bei der Auftragsdatenverarbeitung und der sogenannten Verwaltungshilfe der Fall. Dass dabei jeweils ein hoher Standard an Datenschutz und Datensicherheit beachtet wird, ist selbstverständlich. Das Inkassounternehmen ersetzt im Rahmen der Verwaltungshilfe nicht die Behörde. Sie bleibt stets Herrin des Verfahrens und wird in ihrem Maßnahmenspektrum ergänzt. Konkret: Es werden nur diejenigen Daten an den Dienstleister übergeben, die dieser für seine Hilfstätigkeit benötigt. Die Basisinformationen, also die Stammakten, verbleiben bei der Behörde. Vertraglich kann das Verhältnis der Partner auf das Genaueste definiert werden. So wird vermieden, dass die übergebenen Daten für andere Zwecke Verwendung finden.
Die Vertragsgestaltung und damit der Auftrag können die verschiedensten Regelungen beinhalten. Im Kern wird sich die Behörde damit die speziellen Fähigkeiten des Inkassounternehmens für eine effiziente Vollstreckung zu Nutze machen. Hierzu zählt eine zielgenaue Adressermittlung oder die Bonitätsbewertung des Schuldners, um so das Ausfallrisiko des Schuldners besser bewerten zu können. Allein das spart der Kommune nicht unerhebliche Mittel, wenn dadurch von aussichtslosen Vollstreckungshandlungen abgesehen werden kann. Auch die Übertragung der Langzeitüberwachung von rechtskräftigen Titeln entlastet die in der Regel nur dünn besetzten Vollstreckungsabteilungen der Kommunen. Schließlich ergeben sich bei Einschaltung von Inkassounternehmen Effizienzgewinne bei der technischen Abwicklung wie zum Beispiel dem Versenden von Rechnungen und Mahnungen oder der Kontrolle der Geldeingänge.
Der Schutz der Daten der betroffenen Bürger ist dabei zu jeder Zeit gewährleistet. So haben sich zum Beispiel die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) jüngst einem datenschutzrechtlichen „Code of Conduct“ unterworfen, in dem sie sich zu einem gewissenhaften Umgang mit den ihnen anvertrauten Daten verpflichten. Die Inkassounternehmen können sich darüber hinaus einem Zertifizierungsverfahren unterziehen, bei dem ebenfalls ein hoher Standard im Bereich des Datenschutzes geprüft wird. An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass die massiven Datenskandale in der vergangenen Zeit gerade nicht Unternehmen der Privatwirtschaft betrafen.
2. Schnittstellenproblematik Kommunalverwaltung – privates Inkassounternehmen
Die Zusammenarbeit von privaten Inkassounternehmen mit den Kommunalverwaltungen steht sicherlich erst am Beginn. Hier mag die Problematik geeigneter Schnittstellen auftreten. Aber so wie ein privater Auftraggeber über die entsprechende Software Zugang zu den Inkassoabläufen hat und sich jederzeit über den Stand des Verfahrens erkundigen kann, so wird dies auch für die Kommunen möglich sein. Sicherlich, hier bestehen zum Teil andere Voraussetzungen, die aber technisch lösbar sind und bereits gelöst wurden.
3. Wie sind die Erfolgsquoten der Inkassounternehmen?
Dass die Kommunen Außenstände haben, ist eine Tatsache. Ob diese, wie oftmals behauptet, auch zu 99 Prozent von den Kommunen selbst beigetrieben werden können, wagen wir zu bezweifeln. Wenn das so wäre, bestünden sie wohl nicht in dieser Höhe. In der Praxis hat sich dagegen die Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen bewährt. So konnte die Stadt Passau jüngst die Außenstände durch die Zusammenarbeit mit einem Inkassounternehmen von knapp sechs Millionen Euro auf rund 1,2 Millionen Euro drücken. Ein interessanter Nebeneffekt dabei: Die Zahlungsmoral der Passauer Bürger hat sich signifikant gebessert!
4. Ausblick
Inkasso für die öffentliche Hand ist nicht nur eine Option, sondern eine Chance für die Kämmerer. Die Bürger werden fragen, warum bei der derzeitigen Finanzsituation Außenstände nicht konsequent beigetrieben werden. Die Unternehmen stehen für eine Kooperation bereit.
Antje Lützenberger über die Außenstände von Städten und Gemeinden: „Hier liegt ein enormes Potenzial, das es gilt, den öffentlichen Haushalten wieder zuzuführen.“
