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Sachkundelehrgänge
Die Lehrgänge sollen die erforderlichen theoretischen Rechtskenntnisse gemäß §§ 10 Abs. 1 Nr. 1, 11 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vermitteln. Er richtet sich an Personen, die sich als Inkassodienstleister gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG oder als qualifizierte Person im Sinne des § 12 Abs. 4 RDG registrieren lassen wollen.
Neben den gesetzlich zwingend vorgesehenen Rechtsbereichen werden auch weitere zentrale Rechtsbereiche (zum Beispiel Datenschutzrecht, Berufsrecht) sowie die kaufmännischen Belange in insgesamt 23 Tagen à sechs Zeitstunden (138 Stunden) unterrichtet. Durch lehrgangsbegleitende Materialien mit Übungs- und Wiederholungsaufgaben werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Vor- und Nachbereitung unterstützt und optimal auf die Prüfung vorbereitet. Damit wird nicht nur eine besondere Qualität und Praxisnähe gesichert, sondern auch sichergestellt, dass die zur Prüfungszulassung erforderlichen 120 Stunden erreicht werden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Sachkundelehrgang müssen über praktische Kenntnisse in der Forderungseinziehung verfügen. Die praktische Sachkunde ist weitere Voraussetzung für eine Registrierung als Inkassodienstleister. Die Zulassung zum Lehrgang und zur Abschlussprüfung beinhaltet keinen Nachweis der praktischen Sachkunde.
Der Lehrgang findet in Blockveranstaltungen statt und endet mit einer schriftlichen (Klausur über fünf Stunden an einem Termin) und einer mündlichen Prüfung (an einem von zwei weiteren Terminen).
Karrierechance: Mit Zuverlässigkeit und Sachkunde zum Inkassounternehmer
Der Einzug fremder oder zum Zwecke der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen ist eine Rechtsdienstleistung (§ 2 Absatz 2 RDG). Wer somit für Dritte Forderungen einziehen, das heißt Inkassodienstleistungen als eigenständiges Geschäft erbringen will, unterliegt gemäß § 3 RDG den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). [mehr]
Weitere Informationen
| BDIU-Sachkundelehrgang 1. Halbjahr 2012 (619.92 KB) | ||
